Allgemeine Geschäfts Bedingungen (AGB)

Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen sind ein integrierter Bestandteil des Mietvertrages. Ausnahmen und Abweichungen von diesen Bestimmungen werden jeweils auf den Mietverträgen mitgeteilt. (Hinweis im Objekt- Beschrieb beachten)

Mietpreise und Nebenkosten

Die auf der Web-Site kommunizierten Preise für Mieten und Nebenkosten sind verbindlich. Es können aber noch zusätzliche Nebenkosten entstehen, die nicht speziell auf der Web-Site angezeigt werden ( z.Bsp.: Kinderbett, Zusatzwäsche, Parkpl. für Zusatzfahrzeuge, Videogeräte, Kaminholz etc.). Diese Sonder-Kosten werden jeweils mit dem Anbieterdirekt besprochen und abgerechnet. Alle Preise sind in Schweizer Franken.

Zahlungsbedingungen

ZahlungsbedingungenZahlungen müssen grundsätzlich auf die im Mietvertrag angegebenen Konten überwiesen werden. Die Zahlungsfristen sind genau einzuhalten. Als Frist gilt die „Valuta“ der Empfänger-Bank und nicht die der Absender-Bank. Zahlungen müssen in Schweizer Franken überwiesen werden. Bank- und Überweisungsspesen gehen zu Lasten der Mieter. Ungerechtfertigte Abzüge werden nachgefordert.*Für Kreditkarten-überweisungen benutzen Sie die auf der Website installierten Felder (Gateway, mit verschlüsseltem Datentransfer ‚SSL’ direkt zum Kreditkarten-Unternehmen).Für kurzfristig abgeschlossene Mietverträge (innerhalb 60 Tagen) ist der ganze Mietbetrag in der auf dem Mietvertrag angegebenen Frist fällig. Nebenkosten werden in der Regel vor Ort bezahlt (Ausnahmen stehen im Mietvertrag). Diese müssen bar in Schweizer Franken, spätestens am Tag der Abreise, an der Reception bezahlt werden. Bitte Öffnungszeiten beachten. Kreditkarten und Fremdwährungen werden nur in Ausnahmefällen und auf Anfrage/Anmeldung akzeptiert.Grundsätzlich gelten die auf dem Mietvertrag ausgedruckten Sonderbestimmungen. Der Mieter ist dafür verantwortlich, dass die auf dem Mietvertrag genannten Daten seiner Bestellung entsprechen. Unstimmigkeiten oder Abweichungen muss er sofort dem Vermieter melden und entsprechende Korrekturen verlangen.*Im Moment nicht verfügbar.

Mietvereinbarung

Der Mietvertrag ist nur für die im Vertrag genannte Dauer gültig. Sie beginnt und endet mit der im Vertrag genannten Zeit- und Datumsangabe. Kurzfristige Verlängerungen oder Kürzungen sind in jeden Fall frühzeitig mit dem Anbieter direkt zu vereinbaren. Kann der Mieter nicht am vereinbarten Datum anreisen, reist früher als vereinbart ab oder erscheint gar nicht in der Ferienwohnung, hat er keinen Anspruch auf Rückvergütung des Mietbetrages, oder ein allfälliger Restbetrag gilt als geschuldet
Spezielle Vereinbarungen sind in jedem Fall mit dem Anbieterdirekt auszuhandeln. Die gemietete Ferienwohnung darf höchstens mit der auf dem Mietvertrag angegebenen Anzahl Personen belegt werden. Überzählige Bewohner müssen die Ferienwohnung sofort verlassen. Bei erfolgloser Mahnung wird der Vertrag ungültig und der Mieter muss die Ferienwohnung unverzüglich verlassen. Dasselbe gilt für unerlaubte Haustiere. Mit dem Mietantritt anerkennt der Mieter die Haus- und Vermieterordnung..

Annullierung des Mietvertrages

Der Mieter kann jederzeit vom Vertrag unter folgenden Bedingungen zurücktreten:

Bis 30 Tage vor Anreise werden 100% zurückbezahlt
29 bis 15 Tage vor Anreise, Nichterscheinen: 80% des Mietpreises ist geschuldet.
14 bis 0 Tage vor Anreise, Nichterscheinen: 100% des Mietpreises ist geschuldet.

Kann die Wohnung kurzfristig durch den Anbieter weitervermietet werden, zahlt er dem Mieter den eingezahlten Betrag zurück, abzüglich einer Bearbeitungs-Gebühr von CHF 80.00. Der Anbieter kann vom Mieter empfohlene Nachmieter ohne Grundangabe ablehnen. Melden Sie Annullierungen sofort. Es empfiehlt sich, diese schriftlich nachzureichen und sich diese auch schriftlich bestätigen zu lassen.

Mietobjekt

Die anvertraute Ferienwohnung ist mit grösster Sorgfalt zu behandeln. Bei Mietantritt festgestellte Schäden oder fehlende Gegenstände sind sofort, spätestens aber am zweiten Tag, dem Anbieter zu melden.
Der Mieter ist dafür verantwortlich dass das Mietobjekt rechtzeitig angetreten (Verkehrsaufkommen beachten) und auch rechtzeitg wieder zurückgegeben wird (siehe Mietvertrag). Die Wohnungen müssen aufgeräumt (Betten abgezogen) und „Besenrein“ zurückgegeben werden. Das Abwaschen von Geschirr, Pfannen, Besteck und das Abführen von Kehricht ist Sache des Mieters. Diese Leistungen sind nicht in den Endreinigungspreisen enthalten. Zusatzreinigungen werden nachbelastet,
Schäden und Bruch in und um das Mietobjekt, die während der Aufenthaltsdauer vom Mieter, oder ihm anvertrauten Personen (Kinder) verursacht wurden, sind unverzüglich zu melden. Der Mieter oder der Schadenverursacher haftet kausal für alle entstandenen Schäden. Insbesonders auch für aus selbstverschuldeten Schäden entstandene Mietausfälle, die einen Nachvermietung nicht mehr zulassen.
Die Ferienwohnungen werden im besten Zustand dem Mieter übergeben. Ohne Mitteilung an den Anbieter innert 48 Std. nach Übergabe des Mietobjektes, wird Mängelfreiheit vermutet.
Allfällige Forderungen, die aus dem Mietverhältnis entstehen, können bis höchstens zwei Wochen nach dem vertraglichen Mietende an den Anbieter schriftlich, mit den notwendigen Beweismitteln gestellt werden.

Hindern grössere Mängel, oder Einflüsse von höherer Gewalt, die nicht in nützlicher Frist behoben werden können, den Bezug der Ferienwohnung, kann der Anbieter eine gleichwertige Unterkunft in einer anderen Ferienwohnung anbieten
Gelingt es dem Anbieter nicht, Ersatz zu leisten, kann der Mieter aus dem Vertrag zurücktreten und der eingezahlte Betrag wird zurückerstattet. Gelingt es aber dem Anbieter, die Wohnung so herzurichten, dass sie dem Standard entspricht, aber der Mieter verzichtet aus irgendwelchen Gründen auf das Angebot, hat er keinen Anspruch auf Rückerstattung und der Mietvertrag verliert seine Gültigkeit. In diesem Fall können keine weiteren Ansprüche oder Schadenersatzforderungen gestellt werden.
Bei Schäden aus Naturgewalten oder Umweltkatastrophen kann der Anbieter ohne Ersatzwohnung und ohne Schadenerstz vom Vertrag zurücktreten. Die eingezahlten Beträge werden entweder von der Annullationsversicherung oder von Anbieter direkt an den Mieter zurückerstattet
Der Anbieter kann während der Mietdauer den Mietvertrag aufheben, wenn gravierende Umstände das weiterbewohnen der Wohnung verhindern oder den Mieter gefährden. Bereits erfolgte Zahlungen werden, unter Abzug der bereits erbrachten Leistungen, zurückbezahlt. Der Anbieter kann aber auch gleichwertigen Ersatz anbieten.
Vorgängig aller Zusagen gelten die AGB der für den entsprechenden Vertrag geltenden Annullations- Versicherung. Über allen diesen Bestimmungen gelten bei Streitigkeiten die schweizerischen Gesetze für Vertragsrecht und Produktehaftung.

Haftung

Der Anbieter haftet für die ordnungsgemässe Reservation und Buchung. Er ist auch dafür verantwortlich, dass alle Kosten an die richtigen Stellen verteilt werden und bürgt für die anvertrauten persönlichen Daten (Datenschutz).
Vermittler übernehmen keine Verantwortung oder Haftung für Forderungen seitens eines Mieters, die das Mietobjekt betreffen. Dies gilt für Ursachen, die in und/oder um, oder auf dem Weg zum Mietobjekt geschehen. Der Vermittler kann die vom Geschädigten schriftlich eingereichte Reklamation/Forderung an die für die Ursache zuständigen Stelle weiterleiten. Für die Erledigung ist der Kläger mitverantwortlich
Es gelten nur die in den AGB und im Vertrag festgesetzten Verbindlichkeiten.
Sollte eine Bestimmung dieses Reglementes und der AGB unwirksam sein oder werden oder sollten diese AGB unvollständig sein, so werden die AGB in ihrem übrigen Inhalt nicht berührt.
Es gilt Schweizer Recht, auch wenn die Buchung aus dem Ausland getätigt wurde
Diese AGB sind den eidgenössischen und kantonalen Gesetzen unterstellt.
Der Mieter kann den Anbieter nur an dessen Wohnort einklagen. Der Anbieterkann den Mieter an dessen, oder seinem Wohnsitz gerichtlich belangen

WiFi Edelweiss A-E

Die Benutzung der Internetdienste darf nur in Übereinstimmung mit den in der Schweiz und im Ausland gültigen Gesetzen erfolgen.

Untersagt ist insbesondere die Benutzung zur Begehung einer Straftat oder zur Teilnahme an einer Straftat durch aktives Verhalten.

Für zivilrechtliche Ansprüche aus unerlaubter Handlung haftet die Mieterschaft.

 

 

Leukerbad, 25. April 2024

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